Datenschutz

Als Webseitenbetreiber nehmen wir den Schutz aller persönlichen Daten sehr ernst. Alle personenbezogenen Informationen werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt, wie in dieser Datenschutzerklärung erläutert.

Unserer Webseite kann selbstverständlich genutzt werden, ohne dass Sie persönliche Daten angeben. Wenn jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt persönliche Daten wie z.B. Name, Adresse oder E-Mail abgefragt werden, wird dies auf freiwilliger Basis geschehen. Niemals werden von uns erhobene Daten ohne Ihre spezielle Genehmigung an Dritte weitergegeben.

Datenübertragung im Internet, wie zum Beispiel über E-Mail, kann immer Sicherheitslücken aufweisen. Der komplette Schutz der Daten ist im Internet nicht möglich.

Einwilligung zur Speicherung / Verarbeitung

Mit Ihrer Beitrittserklärung stimmen Sie einer Speicherung der in Ihrer Beitrittserklärung genannten Daten zu. In diesem Text erläutern wir Ihnen, was mit Ihren Daten geschieht, wann Sie Einsicht in Ihre von uns gespeicherten Daten erhalten und was mit Ihren Daten bei einem Austritt aus dem Verband geschieht.

Die Einwilligung zu Speicherung Ihrer Daten kann von Ihnen jederzeit in Schriftform widerrufen werden.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen.

Für die Datenerhebung und –pflege ist unser Kassenwart, Herr Ottmar Jurkeit,   Email: kontakt@vlb-bremen.de; Telefonnummer: 017661111759, zuständig.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nach DS-GVO nicht notwendig, da: Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung, genetische Daten, Daten zur rassichen oder ethnischen Herkunft, Daten zur politischen Meinung, Daten zur religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder Daten zur strafrechtlichen Verurteilung oder Straftaten vom VLB nicht verarbeitet werden und es nicht zur Kerntätigkeit des Verbandes gehört, Personen in umfangreicher Weise regelmäßig und systematisch zu überwachen.

Zweck der Datenerhebung, Weitergabe der Daten

Die Daten werden für die Pflege der Mitgliederdaten erhoben. Wir benötigen Ihre Daten für

  • den Tag des Eintritts / für Jubiläen,
  • für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge,
  • für die Schulzuordnung,
  • für Ihre Spezialisierung im Berufsfeld,
  • ob Sie dem Tarifvertrag unterliegen oder Beamter/Beamtin sind,
  • die Kontaktaufnahme (Newsletter, Angebote des VLB).

Ihre Daten werden von uns nicht weitergegeben, außer, wenn Sie vorab zustimmen, z.B. bei Inanspruchnahme des Rechtsschutzes, für die Verteilung der Mitgliedszeitschrift des BVLB. Weitergegeben werden von uns Sammeldaten, z.B. die Anzahl der Mitglieder zur Abführung des Beitrages an den BVLB oder den dbb. Für besondere Anläße, z.B. Werbeaktionen, bei denen wir uns Vorteile für unsere Mitglieder versprechen, stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Daten auch ohne Nachfrage zu.

Recht auf Auskunft

Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten verlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Verantwortliche vorher darüber zu vergewissern hat, dass Sie derjenige oder diejenige auch sind, der/die sie vorgegen, zu sein.

Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Sollten Sie feststellen, dass die Daten, die der VLB Bremen über Sie gespeichert hat, nicht stimmen bzw. berichtigt werden müssen, können Sie diese Berichtigung jederzeit verlangen.

Sie können nach einem Austritt aus dem VLB Bremen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihre Daten werden im Kündigungsfall aus einem Hauptverzeichnis gelöscht und dann im Verzeichnis ehemaliger Mitglieder geführt. Sie können die Löschung aus diesem Verzeichnis verlangen.

Umgang mit Fotos und Videos

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie bei Aufnahmen, die wir in Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Verbandes unternehmen (Mitgliederversammlungen, Ausflüge, Vorträge, Workshops o.ä.) widersprechen, sobald Sie nicht auf diesen Aufnahmen erscheinen möchten. Wir bitten Sie, uns vorab von dieser Entscheidung Mitteilung zu geben, ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden sind.

 

Informationen

Ein breites Bündnis aus Organisationen, Verbänden und Initiativen ruft dazu auf, am 28. Januar 2026 gemeinsam ein sichtbares Zeichen für eine konsequente Bildungswende in Bremen zu setzen. Kommt vorbei, informiert euch und bringt gerne weitere Unterstützung mit.

In Bremen braucht es spürbare Verbesserungen im Bildungsbereich: für Kinder, Jugendliche, Familien und alle, die in Bildungseinrichtungen arbeiten. Daher ruft ein breites Bündnis aus Organisationen, Verbänden und Initiativen zu einer öffentlichen Aktion am 28.01.2026 auf.

Wir unterstützen diesen Aufruf und laden alle Mitglieder sowie Interessierte ein, sich zu beteiligen, den Aufruf zu teilen und die Aktion im eigenen Umfeld bekannt zu machen.

Termin: Mittwoch, 28.01.2026

Uhrzeit: 15-17 Uhr

Ort: Bremer Rathaus

Anbei der Aufruf als PDF

Mitmachen & teilen: Kommt am 28.01. vorbei und teilt den Aufruf gern in euren Netzwerken (Kollegium, Eltern, Freundeskreis, Social Media).

Zum Start ins neue Jahr stehen in Bremen (und bundesweit) mehrere Weichenstellungen an, die unseren Berufsalltag spürbar betreffen: die Diskussion um die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten, der Umgang mit Entlastungsregelungen sowie die geplante Arbeitszeiterfassung an Schulen. Gleichzeitig läuft die TV-L-Tarifrunde, die vor allem für angestellte Kolleginnen und Kollegen relevant ist. Wir fassen die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.

1) Arbeitszeit & Entlastung: Was ist in Bremen vorgesehen?
In Bremen wird im Zuge der Haushaltslage eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte diskutiert bzw. per Gesetzgebung vorbereitet (Stichwort „41-Stunden-Woche“). Für Lehrkräfte ist dabei besonders wichtig: Auch wenn das Unterrichtsdeputat als Steuerungsgröße bestehen bleibt, wirkt sich eine höhere Wochenarbeitszeit in der Praxis vor allem auf die außerunterrichtlichen Aufgaben aus (also Korrekturen, Prüfungen, Konferenzen, Elternarbeit, Dokumentation, Projekte, Schulentwicklung usw.)

Zusätzlich sorgt die geplante Abschaffung der Altersermäßigung (Unterrichtsermäßigung für ältere Lehrkräfte) für große Unruhe. Entlastung ist nicht „nice to have“, sondern Teil des Gesundheitsschutzes. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und steigender Belastung ist das ein Punkt, den viele Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich benennen.

Unser Hinweis als VLB: Bei allen Veränderungen braucht es transparente Begründungen, klare Übergangsregelungen und eine realistische Einschätzung dessen, was Schule leisten kann, ohne dass die Belastung weiter „unsichtbar“ wächst.

2) Arbeitszeiterfassung: Bremen plant Pilotphase ab 2026/27
Unabhängig von der Deputatslogik gewinnt das Thema Arbeitszeiterfassung an Bedeutung. Hintergrund sind arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zur systematischen Erfassung von Arbeitszeiten (auch im Schuldienst).

Das Land Bremen bereitet hierfür ein Pilotprojekt vor: Nach der Erarbeitung rechtlicher und organisatorischer Grundlagen soll die Pilotphase im Schuljahr 2026/27 starten. Ziel ist es, Arbeitszeit (inklusive außerunterrichtlicher Tätigkeiten) praxistauglich abzubilden und daraus Erkenntnisse für Arbeitsorganisation, Gesundheitsschutz und Steuerung zu gewinnen.

Wichtig aus Sicht vieler Kolleginnen und Kollegen:
• Arbeitszeiterfassung muss praktikabel sein (kein Bürokratiemonster).
• Datenschutz und Zweckbindung müssen sauber geregelt sein.
• Es darf nicht um Leistungskontrolle gehen, sondern um Transparenz, Arbeitsschutz und realistische Arbeitsbedingungen.

3) TV-L-Tarifrunde 2026: Nächste Termine im Januar und Februar
Für angestellte Lehrkräfte und Beschäftigte der Länder läuft die TV-L-Tarifrunde. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nennt als nächste Verhandlungstermine:
• 2. Runde: 15./16. Januar 2026
• 3. Runde: 11./12. Februar 2026

Erfahrungsgemäß ist diese Tarifrunde auch für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen relevant, weil sich daran häufig politische Diskussionen zur Übertragung auf Besoldung und Versorgung anschließen, allerdings ist das rechtlich und politisch ein eigener Schritt.

4) Wie geht es weiter und was macht der VLB?
Wir behalten die Entwicklungen im Blick und informieren, sobald es konkrete Beschlüsse, Übergangsregelungen oder belastbare Details gibt – insbesondere zu:
• 41-Stunden-Woche / Wochenarbeitszeit im bremischen Beamtenbereich
• Altersermäßigung / Entlastungsregelungen im Schuldienst
• Pilotprojekt Arbeitszeiterfassung (Dienstvereinbarung, Ablauf, Beteiligung)
• TV-L-Tarifrunde und Folgewirkungen

Wenn konkrete Fragen bestehen oder Rückmeldungen aus der Praxis (Was bedeutet das an unserer Schule? Welche Auswirkungen spüren wir schon?), melden Sie sich/meldet euch gern bei uns. Je konkreter Beispiele und Erfahrungen sind, desto besser können wir sie in die Diskussion einbringen.

VLB Bremen

 

Arbeitszeiterfassung (Land Bremen / Bildung):
https://www.bildung.bremen.de/pilotprojekt-arbeitszeiterfassung-481276

Senats-Info (Pressemitteilung) zur Vorbereitung:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-startet-pilotprojekt-zur-arbeitszeiterfassung-fuer-lehrkraefte-469039

TV-L-Tarifrunde (TdL, offizielle Termine):
https://www.tdl-online.de/tarifrunden/tarifrunde-fuer-die-beschaeftigten-im-oeffentlichen-dienst-der-laender-2026

Bremen: Wochenarbeitszeit 41 Stunden (Dokument/Entwurfskontext):
https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20250923_top_13_Beamtenrechtliche_Vorschriften%20.pdf

Bremen: Einordnung aus Beschäftigten-/Gewerkschaftsperspektive:
https://www.komba-bremen.de/artikel-bre/nein-zur-41-stunden-woche-fuer-bremer-beamtinnen-und-beamten.html

Altersermäßigung (Beispiel: Personalrat-Info / GEW):
https://personalrat.schule.bremen.de/archiv/personalrats-info-06-2025-15362

https://www.gew-hb.de/presse/detailseite/geplante-streichung-der-unterrichtsermaessigung-fuer-aeltere-lehrkraefte

Kontakt

Wir freuen uns jederzeit auf Ihre Fragen und Anregungen zu unserer Arbeit. Sie können uns zu folgenden Zeiten telefonisch erreichen:

Montag bis Freitag: 15 bis 19 Uhr
  017631235442

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