Der Ländertarifvertrag TV-L wird im Oktober verhandelt.

TVöD-Abschluss bedeutet nicht gleich Anpassung von Landesbesoldung und -versorgung

Am Ergebnis der Ländertarifrunden wird sich die Anpassung von beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst primär ausrichten - und nicht am kürzlich erfolgten Abschluss für Bund und Kommunen (TVöD). Die Anpassung von Landesbesoldung und -versorgung erfolgt durch Landesgesetz. Daran, dass die TV-L-Tarifvertragsparteien eine dritte Verhandlungsrunde für die zweite Dezemberwoche 2023 eingeplant haben, sieht man: Es dauert noch, bis es zu einer Routine-Anpassung der Bezüge kommt. Geduld ist gefragt.

Die Einkommensrunde der Länder wird auch für die Landesbeschäftigten und Landesbeamtinnen und -beamten von großer Bedeutung sein. Durch die besonderen Veränderungen seit 2020 haben insbesondere die starken Preisanstiege und Erhöhung der Lebenshaltungskosten die Beschäftigten vor große Herausforderungen gestellt, für die auch die Arbeitgeber und Dienstherren der Länder eine Lösung in der anstehenden Einkommensrunde am Beispiel des jüngsten Tarifabschlusses von Bund und Kommunen finden müssen. Dabei erwartet der dbb landesbund bremen vom Bremer Senat und dem Gesetzgeber, dass es ein adäquates und gutes Tarifergebnis geben wird, das auch auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten und auf die Pensionäre zeitgleich und systemgerecht übertragen wird.

Hier geht es zum vollständigen Artikel des dbb Bremen.

 

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