Besoldungsanpassung für Beamt:innen im Land Bremen – Ein Update
Die Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst bringt für Beamt:innen in Bremen gute Nachrichten: Eine rückwirkende Besoldungsanpassung ab 2023 steht fest! Dies wurde im Rahmen eines Spitzengesprächs am 16. Februar 2024 zwischen dem DGB und den Gewerkschaften mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte und weiteren politischen Vertretern besprochen. Die Planungen für die Übernahme des Tarifergebnisses aus den Verhandlungen zum TV-L sind abgeschlossen und warten nun auf den formalen Gesetzesentwurf.
Details der Besoldungsanpassung:
1. Rückwirkend zum 01.10.2023:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie der Anwärtergrundgehälter um 1,85%.Zum 01.11.2024:
2. Sockelerhöhung von 200 Euro auf das Grundgehalt.
- Dynamisierte Bezügebestandteile werden um 4,76% erhöht.
- Anwärtergrundbezüge werden um 100 Euro angehoben.
3. Zum 01.02.2025:
- Erhöhung der dynamisierten Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 3,65%.
- Anwärtergrundbezüge werden um weitere 50 Euro erhöht.
Familienbezogene Leistungen:
- Rückwirkend für 2023: Zusätzliche kinderbezogene Sonderzahlung von 830 Euro je anspruchsberechtigtem Kind.
- Ab 01.01.2024: Erhöhung der einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschläge und Zuverdienstgrenze. Für Familien mit mindestens zwei Kindern steigt der Zuschlag für die ersten drei Kinder auf 375 Euro je Kind und ab dem vierten Kind auf 385 Euro.
- Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags: In der Besoldungsgruppe A5 wird dieser für das erste Kind auf 18 Euro und für jedes weitere Kind auf 40 Euro monatlich erhöht.
Die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgt somit prozentual höher und früher, sodass es bereits in 2023 und 2024 wirksam wird. Der Senator für Finanzen hat zugesagt, die Besoldung erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Der DGB Bremen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich weiterhin dafür ein, dass Bremen die Ergebnisse des TVL übernimmt und eine verfassungsfeste und amtsangemessene Alimentation gewährleistet.
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